Verpackung, die den Weg nach draußen übersteht.

Sobald ein Akku das Gebäude verlässt, gelten die Transportvorschriften: UN 3480 und UN 3481, und für beschädigte oder defekte Akkus die Verpackungsanweisungen P908 und LP904. Diese Produkte sind dafür zugelassen oder dafür gebaut.

Sagen Sie uns, was Sie lagern, wir sagen Ihnen, was gilt.

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