Verpackung, die den Weg nach draußen übersteht.
Sobald ein Akku das Gebäude verlässt, gelten die Transportvorschriften: UN 3480 und UN 3481, und für beschädigte oder defekte Akkus die Verpackungsanweisungen P908 und LP904. Diese Produkte sind dafür zugelassen oder dafür gebaut.




